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Offener Brand Brief an die gesetzlichen Krankassen!

Sehr geehrte gesetzlichen Krankenkassen,

ich bin nun 2 Jahre zugelassener selbstständiger Pflegeberater.

Schon die Zulassung zu einer eigenständigen Beratungsstelle war eine Farce. Ich muss ebenfalls zwei Jahre darum kämpfen, für meine Region Limburg-Weilburg von Ihnen, einer großen gesetzlichen Krankenkasse mit drei Buchstaben, zugelassen zu werden.

Zum Verständnis: Die größte Krankenkasse in Hessen (mit drei weißen Buchstaben auf grünem Hintergrund) entscheidet für den Landkreis Limburg-Weilburg, wer mit ihr abrechnen darf, wer als selbstständige Beratungsstelle zugelassen wird und wer nicht.

Nach 2 Jahren Krampf & Kampf darf ich inzwischen also Beratungsbesuche nach §37.3 nach SGB XI abrechnen, ich bekomme pro Beratungsbesuch 75€. Diese Beratungsbesuche sind für alle Menschen, zweimal Jahr (halbjährlich) verpflichtend, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und einen Pflegegrad 2 oder 3 haben. Dieser (Pflege‑)Beratungsbesuch soll sicherstellen, dass der Mensch, der die Pflege erhält, die ihm zusteht. Die Person, die das Pflegegeld als „Vergütung“ erhält, soll dieses Geld nicht für andere Sachen verwenden.
Dies ist vom Gesetzgeber so vorgegeben. Ich darf dieses zum einen überprüfen, zum anderen darf ich den Hilfebedarf erfassen und den Angehörigen mit Hilfsangeboten und Rat und Tat zur Seite stehen.

Nachdem ich das Formular beim Beratungsgespräch ausgefüllt und mitgeschrieben habe, fahre ich nach Hause, um dort eine Rechnung zu erstellen und das Beratungsprotokoll als Nachweis an die Krankenkasse zu senden.

Doch hier fängt es erst richtig an, „lustig“ zu werden: Wie kommt meine Rechnung an die richtige der über 90 Krankenkassen in Deutschland?

Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland haben Abrechnungsrechnungszentren, externe Firmen, die die Abrechnung für die Krankenkassen erledigen. Das heißt für mich, ich schicke die erstellte Rechnung über 75€ zu einer externen Abrechnungsfirma, die mit der Krankenkasse zusammenarbeitet. Das Beratungsprotokoll, das schicke ich aber dann zur Krankenkasse. Jetzt muss nur noch die Abrechnungsfirma mit der Krankenkasse kommunizieren, ob denn wirklich ein Beratungsbesuch stattgefunden hat und dieser dann entsprechend vergütet werden darf.

Auf dem elektronischen Weg, via E-Mail, ist das ja recht leicht und geht recht schnell, ABER nein, viele Abrechnungszentren möchten aus datenschutzrechtlichen Gründen die Rechnung nur via Post erhalten. Jetzt muss ich auch noch absichern, dass diese Postrechnung auch noch ankommt, sprich mit Einwurf schreiben oder per Rückschein, denn sonst sagen die Zentren, sie hätten die Post und damit meine Rechnung niemals erhalten.

Aber es gibt ja nicht nur ein Abrechnungszentrum, sondern etliche, die, die Abrechnung für die gesetzlichen Krankenkassen überweisen. Das heißt, ich muss immer recherchieren, welche Abrechnungspartner diese Krankenkasse nun hat und die Rechnung hingeschickt werden muss.

Wenn dies dann alles erledigt ist, heißt es warten auf die Vergütung. Wie erwähnt bekomme ich pro Hausbesuch 75€, ich lebe davon.

Nach einigen Wochen, als ich anrief und nachfragte, wo die Vergütung meiner Beratung bleibt, wurde mir gesagt, dass die Krankenkasse, die Zahlung erst genehmigen müsste und dass das bis zu 70 Tagen dauern könnte, da sie Personalmangel hätten.

Ferner war es auch schon der Fall, dass ich auf eine Vergütung 6 Monate warten musste. Mittlerweile arbeite ich mit Mahnbescheiden, die ich der Krankenkasse sende, die mich aber auch wiederum 62 € kosten. Wenn dann diesen Mahnbescheiden widersprochen wird, kann ich vor Gericht ziehen und dort die Krankenkasse verklagen, wegen 75 €. Den Anwalt etc. muss ich aber auch erstmal selbst bezahlen, von dem Geld, das ich nicht habe.

Sie, als gesetzliche Krankenkassen, treiben mich in den Wahnsinn und in die Insolvenz.

Ob das zielführend für die rund 312.600 pflegebedürftigen Menschen ist, die in Hessen zu Hause gepflegt werden, dürfen Sie gerne selbst beantworten.

Ich fordere Sie hiermit klar und deutlich auf:

  • Schaffen Sie eine einheitliche Plattform, auf der alle Rechnungen, von allen gesetzlich Versicherten zusammenlaufen!
  • Befähigen Sie Ihre Mitarbeiter oder das Abrechnungszentrum, dass auch kleine Beratungsstellen, innerhalb von 14 Tagen die ihnen zustehende Verfügung erhalten.

Ich bin schon sehr gespannt auf ihr Antwortschreiben inklusive ihrer Lösungsansätze in den nächsten Wochen, sehr gerne auch persönlich. Wenn Sie möchten, kann ich die Menschen, auch gerne hier noch unterschreiben lassen, wo ich seit Jahresbeginn eine Beratung durchgeführt habe und natürlich immer noch keine Vergütung erhalten habe.

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