Alltagsfreund

Ein Alltagsfreund?
(Betreuung- und Entlastungsangebot nach §45a Abs. 1 SGB XI)
Was ist das?

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch XI den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.

Folgende Voraussetzungen müssen vom pflegebedürftigen Versicherten erfüllt sein:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).
  • Die Pflege findet zu Hause statt.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen. Ferner ist diese Leistung auch zur Entlastung pflegender Angehöriger angedacht.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag kann auch über mehrere Monate angespart und ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  1. Betreuungsangebote, in denen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich erfolgt,
  2. Angebote zur Entlastung von Pflegenden, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen,
  3. Angebote zur Entlastung im Alltag, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt sowie bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

In Hessen regelt die Pflegeunterstützungsverordnung die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Meine Leistung – Ihr Vorteil:

Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, bei Behördengängen – pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause leben, und ihre Angehörigen freuen sich über jede Entlastung im Alltag.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ihren Alltag selbständig bewältigen können.

Gemäß dem §45b Abs. 1 SGB XI in der Verbindung der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung richtet sich mein Angebot „Alltagsfreund“ an pflegebedürftige Erwachsene Menschen.

Mit dieser Arbeitsleitung entlastete ich nicht nur Menschen, die Unterstützung im Haushalt benötigen, sondern auch deren Angehörige. Der Alltagsfreund betreut individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen seines Auftraggebers.

Sobald Sie eine Pflegestufe haben, wird diese Dienstleistung (über den Entlastungsbetrag) komplett von der Krankenkasse gezahlt – Ich rechne mit der Krankenkasse ab. Sie brauchen sich ums nichts zu kümmern.

>> Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen in häuslicher Pflege zusteht. Er beträgt bis zu 131 Euro pro Monat (insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr) und kann für verschiedene, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, einschließlich haushaltsnaher Dienstleistungen. <<

Ich gehe einkaufen, Rezepte abholen, zur Post, und erledige sonstige Besorgungen/ Botengänge für meine Kunden. Auch zu Arztterminen und bei Fahrten ins Krankenhaus begleite ich meine Auftraggeber. (Ich fahre nicht selbst – nur in Begleitung)

Ferner gehe ich mit dem älteren Menschen spazieren, dass die körperliche Mobilität erhalten bleibt oder spiele mit ihm gemeinsam Gesellschaftsspiele, sodass auch die geistige Beweglichkeit erhalten bleibt. 

Dieses Betreuungsangebot schließt die Lücke zwischen der Pflege und Beratung. 

Bei dem Alltagsfreund geht es im besonderen Maße um eine respektvolle, wertschätzende und freundschaftliche Beziehung zueinander und miteinander.

Preis:

Alltagsfreund: 30€ pro Stunde (bei einer Pflegestufe wird dies komplett von der Krankenkasse übernommen) + Zuschläge Wochenend- und Feiertagszuschlag.