Angehörigenschulung

Angehörigenschulung nach §45 SGB XI? Was ist das?

Grundsätzlich ist eine Schulung immer eine Wissensvermittlung zu einem vorher festgelegten Thema. Diese Gruppenveranstaltung dient der Informationsvermittlung und Wissenserweiterung. In der Regel werden Übungen zum Thema durchgeführt, um Inhalte zu festigen oder neue Fähigkeiten zu erwerben. Bei Schulungen ist es möglich, auch eigene Fragestellungen mit einzubringen.

Wichtig hierbei ist zu berücksichtigen: Es sind immer mindestens 4 Teilnehmer zu einem Schulungsthema nötig.

Zum Beispiel: Wenn eine Ehefrau aus Limburg ihren demenzerkrankten Ehemann pflegt, eine Tochter aus Hadamar ihre demenzkranke Mutter betreut, ein Sohn aus Runkel seinen an Demenz leidenden Vater versorgt und eine Schwiegertochter aus Beselich ihren ebenfalls demenzkranken Schwiegervater pflegt, kann ich diesen 4 Personen eine Schulung zum Thema Umgang und Pflege eines Demenzerkranken anbieten.

Wie oben sind die Voraussetzungen erfüllt, dass es hier um mindestens 4 Menschen handelt, die mit denselben Schwierigkeiten, Problemen, Ängste, Sorgen und Nöten konfrontiert sind. Diese Schulung könnte dann in einem Vereinsheim, in einer Pflegeschule, in einer Mehrzweckhalle, in einer Tagespflege oder in einem Pfarrheim etc. stattfinden.

Die individuelle Schulung in der Häuslichkeit betrifft nur eine Person, die einen anderen Menschen pflegt. Hier können vorhandene Fähig- und Fertigkeiten gezielt gefördert und weiterentwickelt werden, in einem 1‑zu‑1-Rahmen. Faktoren, die auf das Lernen oder Umsetzen Einfluss haben, können und sollten berücksichtigt werden.

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.